Landumzonung zur Erneuerung der Abwasserreinigungsanlagen
Planungsrechtliche Voraussetzungen für den Ausbau der ARA schaffen
Die ARA Region Biel AG muss ihre bestehenden Anlagen erweitern und erarbeitet aus diesem Grund ein Gesamtprojekt (Erneuerung bestehender Anlage, Kapazitätserweiterung auf ca. 200’000 Einwohnereinheiten und vierte Reinigungsstufe). Auslöser ist die gesetzliche Vorgabe, dass der Bau einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von organischen Spurenstoffen erforderlich ist (Art. 52a GSchV). In der strategischen Planung des Kantons Bern ist aufgrund des Gewässerschutzgesetztes (GSchG) aktuell 2035 als Umsetzungsfrist für die Mikroverunreinigungs-Stufe (MV-Stufe) vorgesehen. Der Ausbau der Biologie muss dabei vor der MV-Stufe erfolgen. Zudem hat die Anlage die Kapazitätsgrenze erreicht und muss zur Erreichung der Reinigungswerte vergrössert werden. Es wird damit gerechnet, dass es eine stetige Verschärfung der Grenzwerte geben wird. Aufgrund der vierten Reinigungsstufe und den verschärften Einleitbedingungen entsteht ein erheblicher Raumbedarf für die Anlagen der ARA.
Der hohe zusätzliche Flächenbedarf ist nicht auf dem bestehenden Gelände verfügbar. Angrenzend an die bestehenden Anlagen finden sich unterschiedlich gut geeignete Flächen. Im Erläuterungsbericht vom Mai 2024 wurden die unterschiedlichen Standorte hinsichtlich ihrer ganzheitlichen Eignung geprüft. Dabei werden die bestehenden Nutzungen wie auch die Anforderungen bezüglich des Betriebs und Erstellungsmöglichkeiten der ARA aufgezeigt und abgewogen.
Für die ARA ist eine Fläche südlich an ihre Anlagen angrenzend prioritär. Dabei müsste eine Fläche von rund 8’200 m2 von der Landwirtschaftszone (Sektor b Uferschutzplan) in die Spezialzone Müve eingezont werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen des ARAB-Ausbaus zu schaffen, soll im Rahmen eines Planerlassverfahrens diese Wiese in der Landwirtschaftszone neu in die Spezialzone Müve eingezont werden. Die Mitwirkung der Zonenplanänderung «Erweiterung ARA Region Biel in Brügg» fand vom 26. Juni bis zum 26. Juli 2024 statt. In dieser Zeit konnten begründete Anliegen zum Planungsgeschäft an die Gemeinde gerichtet werden.
Es gingen insgesamt drei Eingaben ein. Aufgrund der geringen Anzahl Mitwirkungseingaben darf davon ausgegangen werden, dass das Projekt der ARAB in der Bevölkerung grundsätzlich auf Verständnis stösst. Aus den drei Eingaben ist das Bedauern über die Umnutzung der bestehenden Wiese ersichtlich. Beim bisherigen Planungsprozess wurden bereits verschiedene Alternativen eingehend geprüft. Es zeigte sich, dass die Nutzung dieser Grünfläche die ausgewogenste Variante darstellt. Daher konnten die Anliegen, welche einen Verzicht auf die ARA-Nutzung dieser Fläche fordern, nicht berücksichtigt werden.
Das Planungsgeschäft ist nun beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in der Vorprüfung. Ende 2025 soll das Projekt dann von der Brügger Stimmbevölkerung beschlossen werden. Voraussichtlich ab 2030 kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.